Förderung durch das Arbeitsamt
Wenn man aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit startet, bietet es sich an, einen Gründungszuschuss zu beantragen. Wird dieser genehmigt, erhält man für 9 Monate sein aktuelles Arbeitslosengeld und dazu noch 300 Euro, die für die Kosten von Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gedacht sind. Danach kann man eine Verlängerung beantragen und bei Annahme die 300 Euro für weitere 6 Monate erhalten. (weiterlesen…)